Auszug aus der insolvenztabelle anfordern Muster
Gläubiger mit anderen vertraglichen Forderungen, die während der Überwachungszeit entstanden sind, haben auch einen niedrigeren Status im Vergleich zu Gläubigern mit Ansprüchen, die sich aus darlehen ergeben, die nach Section264 aufgenommen oder offen gehalten werden. Forderungen, die im Rahmen einer fortdauernden Verpflichtung vor der Überwachung entstehen, gelten auch als solche Forderungen für die Zeit nach dem ersten Zeitpunkt, an dem der Gläubiger diesen Vertrag nach Beginn der Überwachung kündigen könnte. (3) Wenn in der Insolvenzmasse ausreichende Barmittel zur Verfügung stehen, nimmt der Insolvenzverwalter mit Zustimmung des Insolvenzgerichts Vorauszahlungen auf Sozialplanforderungen vor. Eine Ausführung in die Insolvenzmasse für Sozialplanansprüche ist nicht zulässig. Sobald der Insolvenzverwalter die Unzulänglichkeit der Vermögenswerte mitgeteilt hat, ist die Erfüllung einer dem Nachlass obliegenden Verpflichtung im Sinne von Paragraph209 Abs. 1 Nr. 3 unzulässig. (1) Der Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden in der letzten Sitzung auf Antrag des Schuldners vernommen. Das Insolvenzgericht entscheidet auf Anordnung über den Antrag des Schuldners. (3) Für einen Teil eines Nachlasses findet kein Insolvenzverfahren statt.
(2) Der ausländische Insolvenzverwalter ist auch berechtigt, das Sekundärinsolvenzverfahren zu eröffnen. (1) Ein Insolvenzgläubiger, dessen Forderung nicht festgestellt worden ist und nicht auf einer ausführbaren Handlung oder einem rechtskräftigen Urteil beruht, weist dem Insolvenzverwalter spätestens innerhalb einer Verjährungsfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung nach, dass und für welchen Betrag er eine Klage auf Entscheidung der Forderung erhoben oder das Verfahren einer zuvor anhängigen Klage beigetreten ist. (1) Die Gläubigerversammlung wird vom Insolvenzgericht einberufen. Alle Gläubiger mit Recht auf gesonderte Befriedigung, alle Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter, die Mitglieder des Gläubigerausschusses und der Schuldner sind berechtigt, an dieser Versammlung teilzunehmen. (1) Bei der Prüfung der Forderungen können der Schuldner und der Insolvenzwächter neben den Insolvenzgläubigern eingereichte Forderungen ablehnen. Ein von einem Insolvenzgläubiger, vom Schuldner oder vom Insolvenzwächter bestrittener Anspruch gilt als nicht bestimmt. 11.4.2 Ein Schuldner, der nach Ablauf von 18 Tagen oder nach Ablauf der Zustellung anicht in der Gerichtsbarkeit eine gesetzliche Forderung stellen möchte, muss nach Ablauf der in Regel 10.10(a) ab dem Tag der Zustellung der gesetzlichen Forderung gesetzten Frist eine Fristverlängerung beantragen, innerhalb derer die gesetzliche Forderung aufgehoben werden soll. Die Zeugenaussage zur Stützung des Antrags auf Aufhebung der gesetzlichen Forderung sollte auch Beweise zur Unterstützung des Antrags auf Fristverlängerung enthalten und begründen, dass der/die in der gesetzlichen Forderung genannte Gläubiger nach bestem Wissen und Gewissen keinen Insolvenzantrag gestellt hat/nicht gestellt hat. 17.4 (2) Ein Antrag auf Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einer Entscheidung, die in einer Unternehmensinsolvenzvon von einem Bezirksrichter getroffen wurde, liegt bei einem Richter am High Court oder einem IStGH-Richter, nicht jedoch bei einem stellvertretenden IStGH-Richter.
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